Die kurze Antwort
Ein Stromanbieterwechsel kann trotz negativer Schufa möglich sein. Der neue Anbieter muss Ihren Antrag aber annehmen. Prüfen Sie Tarif und Kündigungsfrist und warten Sie auf die bestätigte Belieferung. Der technische Wechsel in 24 Stunden verkürzt weder Ihre Vertragslaufzeit noch ersetzt er die Bonitätsprüfung.
Welche Unterlagen brauche ich zum Stromanbieterwechsel?
Legen Sie Ihre letzte Jahresrechnung bereit. Darauf stehen meist die wichtigsten Angaben für den Wechsel. Prüfen Sie, ob der Verbrauch ein vollständiges Jahr betrifft. Nach einem Umzug oder bei einem veränderten Haushalt kann Ihr neuer Verbrauch davon abweichen.
- Lieferadresse und Postleitzahl: Sie bestimmen unter anderem, welche Angebote verfügbar sind.
- Jahresverbrauch in kWh: Verwenden Sie eine plausible Jahresmenge statt einer bewusst niedrigen Schätzung.
- Bisheriger Lieferant und Kundennummer: Wichtig für die Zuordnung und gegebenenfalls Kündigung.
- Zählernummer und Marktlokations-ID: Übernehmen Sie vorhandene Angaben sorgfältig aus den Unterlagen.
- Vertragsende und Kündigungsfrist: Prüfen Sie Bestätigung und aktuelle Vertragsbedingungen.
Die Marktlokations-ID kennzeichnet Ihre Lieferstelle, die Zählernummer das Messgerät. Beides steht häufig auf der Stromrechnung. Verwechseln Sie diese Nummern nicht. Wenn Angaben fehlen oder unklar sind, fragen Sie Ihren bisherigen Anbieter.
Für einen ersten Preisvergleich werden nicht alle späteren Vertragsangaben benötigt. Geben Sie persönliche Daten erst im passenden Schritt ein und lesen Sie die jeweiligen Datenschutzhinweise.
Stromtarife trotz Schufa vergleichen
Geben Sie im Stromvergleich Ihren Wohnort und einen realistischen Verbrauch ein. Vergleichen Sie den jährlichen Grundpreis und den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Beachten Sie, ob der angezeigte Jahrespreis einen einmaligen Bonus enthält und welche Voraussetzungen für dessen Auszahlung gelten.
Der angezeigte Jahrespreis ist nicht immer das Zwölffache Ihres Abschlags. Ein Bonus kann den Preis für das erste Jahr rechnerisch senken, obwohl Sie ihn erst später erhalten. Prüfen Sie deshalb, wie viele Abschläge Sie zahlen und wie hoch diese tatsächlich sind.
Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie. Lesen Sie bei einer eingeschränkten Preisgarantie, welche Preisbestandteile ausgenommen sind. Achten Sie auch auf Vorkasse oder eine Kaution: Das nötige Geld müssen Sie zusätzlich aufbringen, und es können weitere Risiken entstehen.
Ein angezeigter Tarif ist keine Zusage. Der Anbieter kann Ihre Bonität prüfen und ablehnen. Stellen Sie deshalb einen Antrag nach dem anderen und warten Sie die Antwort ab, bevor Sie einen weiteren Wechsel beauftragen.
Wann ist der neue Stromvertrag bestätigt?
Nach dem Onlineantrag kommt oft zuerst eine automatische Eingangsbestätigung. Sie sagt nur, dass Ihre Daten angekommen sind. Ob bereits ein Vertrag besteht, hängt vom Inhalt der Nachricht und den Bedingungen ab. Achten Sie auf die ausdrückliche Zusage des Stromanbieters.
Nach § 20a EnWG muss der neue Lieferant Ihnen unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab wann er Strom liefern kann. Prüfen Sie in dieser Bestätigung Adresse, Tarif, Preise und Lieferbeginn. Bewahren Sie sie auf und beantworten Sie Rückfragen zeitnah.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, prüfen Sie den Status des bisherigen Vertrags. Eine Absage lässt eine bereits erklärte Kündigung nicht automatisch verschwinden. Bei fehlendem Anschlussvertrag sollten Sie die weitere Versorgung und mögliche Grund- oder Ersatzversorgung klären.
Bestätigen zwei Anbieter gleichzeitig einen Vertrag oder nennen sie widersprüchliche Termine, fragen Sie sofort nach. Halten Sie beide Bestätigungen und die Auftragsnummern bereit. Erteilen Sie bis zur Klärung keinen weiteren Wechselauftrag.
Alten Stromvertrag kündigen: Wer übernimmt das?
Oft übernimmt der neue Anbieter die Kündigung, wenn Sie ihn damit beauftragen. Prüfen Sie im Antrag, ob Sie diese Vollmacht erteilen, und achten Sie auf die Kündigungsbestätigung. Kündigen Sie nicht zusätzlich ohne Absprache, wenn der Wechsel bereits bearbeitet wird.
Bei einer kurzen Sonderkündigungsfrist, etwa nach einer Preiserhöhung, kann eine eigene Kündigung nötig sein. Prüfen Sie die Frist im Schreiben und informieren Sie den neuen Anbieter. Bei Unklarheiten lassen Sie rechtzeitig prüfen, bis wann Ihre Kündigung eingehen muss.
In der Grundversorgung gilt nach § 20 StromGVV grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Für einen Sondertarif desselben Unternehmens können andere Fristen gelten. Lassen Sie sich Vertragsende und neuen Lieferbeginn bestätigen.
Offene Stromschulden bleiben auch nach dem Wechsel bestehen. Eine Kündigung löscht weder die Rechnung noch automatisch eine bestehende Ratenvereinbarung. Planen Sie alte Raten und neue Abschläge deshalb gemeinsam ein.
Stromanbieterwechsel in 24 Stunden: Was gilt wirklich?
Der technische Stromanbieterwechsel ist seit dem 6. Juni 2025 beschleunigt. Dabei stimmen sich alter Anbieter, neuer Anbieter und Netzbetreiber über die Lieferstelle ab. § 20a EnWG verlangt für den technischen Vorgang einen Wechsel binnen 24 Stunden, der an jedem Werktag möglich sein muss.
Ein Onlineantrag bedeutet deshalb nicht, dass Sie schon morgen Strom vom neuen Anbieter bekommen. Ihr alter Vertrag kann noch laufen, der neue Anbieter muss Sie erst annehmen oder Sie haben einen späteren Start gewählt. Der schnelle technische Ablauf ändert diese Bedingungen nicht.
| Schritt | Was geklärt sein muss |
|---|---|
| Vertragsprüfung | Der neue Lieferant nimmt den Antrag an und bestätigt die Belieferung. |
| Terminplanung | Altvertrag, Kündigungsfrist und gewünschter Lieferbeginn passen zusammen. |
| Technischer Wechsel | Die Lieferstelle wird in den Marktprozessen dem neuen Lieferanten zugeordnet. |
Auch ein gesperrter Anschluss wird durch den 24-Stunden-Wechsel nicht automatisch freigeschaltet. Klären Sie offene Rechnungen und die Entsperrung gesondert. Bei Werbung mit „sofort Strom“ sollten Sie nachlesen, welcher konkrete Schritt damit gemeint ist.
Strom bei Umzug rechtzeitig anmelden
Melden Sie Strom für die neue Wohnung möglichst vor dem Einzug an. Fragen Sie Ihren bisherigen Anbieter, ob Sie den Vertrag mitnehmen können oder kündigen müssen. Prüfen Sie bei der Wohnungsübergabe, welcher Zähler wirklich zu Ihrer Wohnung gehört.
Halten Sie bei der Übergabe die Zählerstände mit Datum fest, möglichst gemeinsam im Übergabeprotokoll. Dokumentieren Sie auch Einzugs- und Auszugsdatum. Diese Angaben helfen, Verbrauchszeiträume abzugrenzen. Bei einem Zählerwechsel oder mehreren Zählern im Haus sollten Sie die Zuordnung besonders sorgfältig prüfen.
Nach dem Einzug lässt sich ein gewünschter Stromvertrag nicht beliebig rückwirkend anmelden. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Zusage. Mussten Sie zwischenzeitlich Strom ohne diesen Vertrag beziehen, fragen Sie nach, welcher Anbieter dafür abrechnet und zu welchem Preis.
Alte Schulden und mögliche Bonitätsprobleme verschwinden durch einen Umzug nicht. Bewahren Sie Unterlagen für alte und neue Wohnung getrennt auf. Notieren Sie jeweils Adresse, Zählernummer, Zählerstände und Liefertermine.
Zählerstand melden und Schlussrechnung prüfen
Lesen Sie zum vereinbarten Wechseltermin den Zähler ab und dokumentieren Sie den Stand. Übermitteln Sie ihn an die zuständigen Unternehmen nach deren vorgesehenem Verfahren. Bewahren Sie die Bestätigung und gegebenenfalls ein Foto auf. Damit haben Sie eine gute Grundlage, falls später über den Verbrauch vor und nach dem Wechsel gestritten wird.
Prüfen Sie auf der Schlussrechnung Vertragsende, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Vergleichen Sie beim neuen Vertrag Preise und Abschlagsplan mit der Zusage. Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, fragen Sie nach einer Anpassung der Abschläge.
Bewahren Sie Tarifunterlagen und Bonusbedingungen auf, damit Sie spätere Rechnungen prüfen können. Entscheidend sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Eine Werbung oder ein Suchergebnis kann später schon anders aussehen.
Verzögert sich der Wechsel, fragen Sie mit Ihrer Auftragsnummer nach dem Stand. Kontrollieren Sie, wer Sie aktuell beliefert und Rechnungen stellt. Ein zweiter Wechselauftrag kann zusätzliche Probleme verursachen und sollte erst nach der Klärung folgen.
