So wechseln Sie Ihren Stromanbieter

Stromanbieter wechseln: Schritt für Schritt gut vorbereitet.

Ein Stromzähler wird mit einem Smartphone fotografiert

Sie möchten Ihren Stromanbieter trotz negativer Schufa wechseln? Vergleichen Sie passende Tarife, stellen Sie den Antrag und warten Sie auf die Zusage. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen und worauf Sie bei Kündigung, Umzug und Lieferbeginn achten sollten.

Etwa 8 Minuten LesezeitStand: 23. September 2026Autor: Sven Siepmann

Die kurze Antwort

Ein Stromanbieterwechsel kann trotz negativer Schufa möglich sein. Der neue Anbieter muss Ihren Antrag aber annehmen. Prüfen Sie Tarif und Kündigungsfrist und warten Sie auf die bestätigte Belieferung. Der technische Wechsel in 24 Stunden verkürzt weder Ihre Vertragslaufzeit noch ersetzt er die Bonitätsprüfung.

Welche Unterlagen brauche ich zum Stromanbieterwechsel?

Legen Sie Ihre letzte Jahresrechnung bereit. Darauf stehen meist die wichtigsten Angaben für den Wechsel. Prüfen Sie, ob der Verbrauch ein vollständiges Jahr betrifft. Nach einem Umzug oder bei einem veränderten Haushalt kann Ihr neuer Verbrauch davon abweichen.

  • Lieferadresse und Postleitzahl: Sie bestimmen unter anderem, welche Angebote verfügbar sind.
  • Jahresverbrauch in kWh: Verwenden Sie eine plausible Jahresmenge statt einer bewusst niedrigen Schätzung.
  • Bisheriger Lieferant und Kundennummer: Wichtig für die Zuordnung und gegebenenfalls Kündigung.
  • Zählernummer und Marktlokations-ID: Übernehmen Sie vorhandene Angaben sorgfältig aus den Unterlagen.
  • Vertragsende und Kündigungsfrist: Prüfen Sie Bestätigung und aktuelle Vertragsbedingungen.

Die Marktlokations-ID kennzeichnet Ihre Lieferstelle, die Zählernummer das Messgerät. Beides steht häufig auf der Stromrechnung. Verwechseln Sie diese Nummern nicht. Wenn Angaben fehlen oder unklar sind, fragen Sie Ihren bisherigen Anbieter.

Für einen ersten Preisvergleich werden nicht alle späteren Vertragsangaben benötigt. Geben Sie persönliche Daten erst im passenden Schritt ein und lesen Sie die jeweiligen Datenschutzhinweise.

Stromtarife trotz Schufa vergleichen

Geben Sie im Stromvergleich Ihren Wohnort und einen realistischen Verbrauch ein. Vergleichen Sie den jährlichen Grundpreis und den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Beachten Sie, ob der angezeigte Jahrespreis einen einmaligen Bonus enthält und welche Voraussetzungen für dessen Auszahlung gelten.

Der angezeigte Jahrespreis ist nicht immer das Zwölffache Ihres Abschlags. Ein Bonus kann den Preis für das erste Jahr rechnerisch senken, obwohl Sie ihn erst später erhalten. Prüfen Sie deshalb, wie viele Abschläge Sie zahlen und wie hoch diese tatsächlich sind.

Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie. Lesen Sie bei einer eingeschränkten Preisgarantie, welche Preisbestandteile ausgenommen sind. Achten Sie auch auf Vorkasse oder eine Kaution: Das nötige Geld müssen Sie zusätzlich aufbringen, und es können weitere Risiken entstehen.

Ein angezeigter Tarif ist keine Zusage. Der Anbieter kann Ihre Bonität prüfen und ablehnen. Stellen Sie deshalb einen Antrag nach dem anderen und warten Sie die Antwort ab, bevor Sie einen weiteren Wechsel beauftragen.

Wann ist der neue Stromvertrag bestätigt?

Nach dem Onlineantrag kommt oft zuerst eine automatische Eingangsbestätigung. Sie sagt nur, dass Ihre Daten angekommen sind. Ob bereits ein Vertrag besteht, hängt vom Inhalt der Nachricht und den Bedingungen ab. Achten Sie auf die ausdrückliche Zusage des Stromanbieters.

Nach § 20a EnWG muss der neue Lieferant Ihnen unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab wann er Strom liefern kann. Prüfen Sie in dieser Bestätigung Adresse, Tarif, Preise und Lieferbeginn. Bewahren Sie sie auf und beantworten Sie Rückfragen zeitnah.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, prüfen Sie den Status des bisherigen Vertrags. Eine Absage lässt eine bereits erklärte Kündigung nicht automatisch verschwinden. Bei fehlendem Anschlussvertrag sollten Sie die weitere Versorgung und mögliche Grund- oder Ersatzversorgung klären.

Bestätigen zwei Anbieter gleichzeitig einen Vertrag oder nennen sie widersprüchliche Termine, fragen Sie sofort nach. Halten Sie beide Bestätigungen und die Auftragsnummern bereit. Erteilen Sie bis zur Klärung keinen weiteren Wechselauftrag.

Alten Stromvertrag kündigen: Wer übernimmt das?

Oft übernimmt der neue Anbieter die Kündigung, wenn Sie ihn damit beauftragen. Prüfen Sie im Antrag, ob Sie diese Vollmacht erteilen, und achten Sie auf die Kündigungsbestätigung. Kündigen Sie nicht zusätzlich ohne Absprache, wenn der Wechsel bereits bearbeitet wird.

Bei einer kurzen Sonderkündigungsfrist, etwa nach einer Preiserhöhung, kann eine eigene Kündigung nötig sein. Prüfen Sie die Frist im Schreiben und informieren Sie den neuen Anbieter. Bei Unklarheiten lassen Sie rechtzeitig prüfen, bis wann Ihre Kündigung eingehen muss.

In der Grundversorgung gilt nach § 20 StromGVV grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Für einen Sondertarif desselben Unternehmens können andere Fristen gelten. Lassen Sie sich Vertragsende und neuen Lieferbeginn bestätigen.

Offene Stromschulden bleiben auch nach dem Wechsel bestehen. Eine Kündigung löscht weder die Rechnung noch automatisch eine bestehende Ratenvereinbarung. Planen Sie alte Raten und neue Abschläge deshalb gemeinsam ein.

Stromanbieterwechsel in 24 Stunden: Was gilt wirklich?

Der technische Stromanbieterwechsel ist seit dem 6. Juni 2025 beschleunigt. Dabei stimmen sich alter Anbieter, neuer Anbieter und Netzbetreiber über die Lieferstelle ab. § 20a EnWG verlangt für den technischen Vorgang einen Wechsel binnen 24 Stunden, der an jedem Werktag möglich sein muss.

Ein Onlineantrag bedeutet deshalb nicht, dass Sie schon morgen Strom vom neuen Anbieter bekommen. Ihr alter Vertrag kann noch laufen, der neue Anbieter muss Sie erst annehmen oder Sie haben einen späteren Start gewählt. Der schnelle technische Ablauf ändert diese Bedingungen nicht.

SchrittWas geklärt sein muss
VertragsprüfungDer neue Lieferant nimmt den Antrag an und bestätigt die Belieferung.
TerminplanungAltvertrag, Kündigungsfrist und gewünschter Lieferbeginn passen zusammen.
Technischer WechselDie Lieferstelle wird in den Marktprozessen dem neuen Lieferanten zugeordnet.

Auch ein gesperrter Anschluss wird durch den 24-Stunden-Wechsel nicht automatisch freigeschaltet. Klären Sie offene Rechnungen und die Entsperrung gesondert. Bei Werbung mit „sofort Strom“ sollten Sie nachlesen, welcher konkrete Schritt damit gemeint ist.

Strom bei Umzug rechtzeitig anmelden

Melden Sie Strom für die neue Wohnung möglichst vor dem Einzug an. Fragen Sie Ihren bisherigen Anbieter, ob Sie den Vertrag mitnehmen können oder kündigen müssen. Prüfen Sie bei der Wohnungsübergabe, welcher Zähler wirklich zu Ihrer Wohnung gehört.

Halten Sie bei der Übergabe die Zählerstände mit Datum fest, möglichst gemeinsam im Übergabeprotokoll. Dokumentieren Sie auch Einzugs- und Auszugsdatum. Diese Angaben helfen, Verbrauchszeiträume abzugrenzen. Bei einem Zählerwechsel oder mehreren Zählern im Haus sollten Sie die Zuordnung besonders sorgfältig prüfen.

Nach dem Einzug lässt sich ein gewünschter Stromvertrag nicht beliebig rückwirkend anmelden. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Zusage. Mussten Sie zwischenzeitlich Strom ohne diesen Vertrag beziehen, fragen Sie nach, welcher Anbieter dafür abrechnet und zu welchem Preis.

Alte Schulden und mögliche Bonitätsprobleme verschwinden durch einen Umzug nicht. Bewahren Sie Unterlagen für alte und neue Wohnung getrennt auf. Notieren Sie jeweils Adresse, Zählernummer, Zählerstände und Liefertermine.

Zählerstand melden und Schlussrechnung prüfen

Lesen Sie zum vereinbarten Wechseltermin den Zähler ab und dokumentieren Sie den Stand. Übermitteln Sie ihn an die zuständigen Unternehmen nach deren vorgesehenem Verfahren. Bewahren Sie die Bestätigung und gegebenenfalls ein Foto auf. Damit haben Sie eine gute Grundlage, falls später über den Verbrauch vor und nach dem Wechsel gestritten wird.

Prüfen Sie auf der Schlussrechnung Vertragsende, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Vergleichen Sie beim neuen Vertrag Preise und Abschlagsplan mit der Zusage. Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, fragen Sie nach einer Anpassung der Abschläge.

Bewahren Sie Tarifunterlagen und Bonusbedingungen auf, damit Sie spätere Rechnungen prüfen können. Entscheidend sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Eine Werbung oder ein Suchergebnis kann später schon anders aussehen.

Verzögert sich der Wechsel, fragen Sie mit Ihrer Auftragsnummer nach dem Stand. Kontrollieren Sie, wer Sie aktuell beliefert und Rechnungen stellt. Ein zweiter Wechselauftrag kann zusätzliche Probleme verursachen und sollte erst nach der Klärung folgen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel trotz Schufa

Kann ich trotz negativer Schufa wechseln?

Ja, wenn der neue Anbieter Sie annimmt und die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Negative Schufa kann die Suche erschweren. Der Tarifvergleich allein ist keine Zusage.

Muss ich meinen alten Anbieter selbst kündigen?

Häufig übernimmt der neue Anbieter die Kündigung, wenn Sie ihn beauftragen. Prüfen Sie, ob das vorgesehen ist. Bei kurzen Fristen oder einer Sonderkündigung müssen Sie möglicherweise selbst handeln.

Ist der Strom nach dem Onlineantrag innerhalb von 24 Stunden umgestellt?

Nicht automatisch. Die 24 Stunden gelten für den technischen Wechsel. Der Anbieter muss Ihren Antrag vorher annehmen, und Ihre Kündigungsfristen sowie der vereinbarte Lieferbeginn gelten weiter.

Was geschieht, wenn der neue Anbieter absagt?

Prüfen Sie, ob der alte Vertrag weiterläuft oder bereits gekündigt ist. Endet er bald, fragen Sie nach der weiteren Grund- oder Ersatzversorgung. Stellen Sie erst danach einen weiteren Antrag.

Kann ich den Jahresverbrauch schätzen?

Ja, wenn kein vollständiger Jahreswert vorliegt. Schätzen Sie realistisch und berücksichtigen Sie Personenzahl, Wohnung und elektrische Heizung oder Warmwasserbereitung. Eine zu niedrige Angabe kann später zu einer Nachzahlung führen.

Muss beim normalen Wechsel ein neuer Stromzähler eingebaut werden?

Bei einem reinen Anbieterwechsel muss der Zähler nicht automatisch ausgetauscht werden. Besondere Tarife können aber bestimmte technische Voraussetzungen verlangen. Lesen Sie die Tarifdetails.

Kann ich offene Rechnungen durch einen Wechsel vermeiden?

Nein. Alte Rechnungen bleiben offen und müssen geklärt werden. Auch eine Stromsperre wird durch einen Wechselantrag nicht automatisch verhindert oder aufgehoben.

Welche Bestätigung ist am Ende entscheidend?

Wichtig ist die Zusage des neuen Anbieters mit dem Lieferbeginn. Prüfen Sie dazu das bestätigte Ende des alten Vertrags und notieren Sie den Zählerstand am Wechseltermin.

Quellen und Prüfstand

Dieser Ratgeber gilt für Stromanschlüsse in Deutschland. Quellen zuletzt geprüft am 23. September 2026. Für Ihren Vertrag sind die aktuellen Unterlagen und gesetzlichen Regeln entscheidend. Eine persönliche Rechts- oder Schuldnerberatung bieten wir nicht an.