Die kurze Antwort
Eine Privatinsolvenz stellt Ihren Strom nicht automatisch ab und macht ihn auch nicht kostenlos. Laufende Kosten müssen Sie weiter einplanen. Bei alten Rechnungen kommt es unter anderem darauf an, wann der Anspruch entstanden ist. Klären Sie diese Schulden mit Ihrer Schuldnerberatung oder Insolvenzverwaltung, bevor Sie neue Zahlungszusagen machen.
Privatinsolvenz: Diese Stromunterlagen brauchen Sie
Notieren Sie, bei welchem Unternehmen Sie aktuell Strom beziehen und welche Vertragsart gilt. Sammeln Sie Vertrag, letzte Abrechnung, Abschlagsplan und Schreiben zu offenen Forderungen. Halten Sie daneben die Unterlagen zum Insolvenzverfahren bereit, insbesondere den Eröffnungsbeschluss und die Angaben zur zuständigen Insolvenzverwaltung oder Beratung.
Wurde die Insolvenz erst beantragt oder hat das Gericht das Verfahren schon eröffnet? Liegt bereits eine Restschuldbefreiung vor? Diese Zeitpunkte können für offene Rechnungen wichtig sein. Nennen Sie gegenüber Anbieter und Beratung die genauen Daten aus Ihren Unterlagen.
- Welcher Lieferant ist aktuell zuständig?
- Besteht ein Sondervertrag oder Grundversorgung?
- Seit wann läuft das Verfahren und wer bearbeitet es?
- Welche Forderungen betreffen welche Verbrauchszeiträume?
- Gibt es eine Mahnung, Kündigung oder Sperrankündigung?
Wenn der Strom bereits aus ist oder ein Sperrtermin bevorsteht, sagen Sie das sofort Ihrer Beratung und Ihrem Lieferanten. Neben den Schulden im Insolvenzverfahren muss dann auch die aktuelle Stromversorgung dringend geklärt werden.
Welche Stromschulden gehören zur Privatinsolvenz?
Für Insolvenzforderungen ist nach § 38 InsO grundsätzlich entscheidend, ob der Anspruch bei Eröffnung des Verfahrens bereits begründet war. Das Datum auf der Stromrechnung allein reicht dafür nicht aus. Eine später verschickte Jahresrechnung kann auch älteren Verbrauch enthalten.
Umfasst eine Rechnung Verbrauch vor und nach der Verfahrenseröffnung, lassen Sie die Beträge anhand von Vertrag, Abrechnungszeitraum und Zählerständen prüfen. Bewahren Sie Fotos und Ablesewerte mit Datum auf. Teilen Sie die Rechnung nicht allein nach dem Rechnungsdatum auf.
Neue Stromkosten sind nicht automatisch durch das Insolvenzverfahren abgedeckt. Nehmen Sie laufende Abschläge in Ihren Monatsplan auf. Lassen Sie sich bei unklaren Forderungen von der zuständigen Beratung oder Insolvenzverwaltung erklären, welche Beträge an wen zu zahlen sind.
Legen Sie die vollständige Rechnung und den Eröffnungsbeschluss vor. Nur mit Verbrauchszeitraum und Vertragsdaten lässt sich prüfen, wie die Forderung im Verfahren zu behandeln ist.
Läuft mein Stromvertrag in der Privatinsolvenz weiter?
Ob Ihr Stromvertrag unverändert weiterläuft, hängt vom Vertrag und vom Insolvenzverfahren ab. Dabei können unter anderem die Regeln für gegenseitige Verträge nach § 103 InsO wichtig sein. Lassen Sie Ihren Vertrag deshalb von der zuständigen Insolvenzverwaltung oder Beratung prüfen.
Klären Sie, wer den Lieferanten über das Verfahren informiert und welche Unterlagen nötig sind. Fragen Sie nach dem aktuellen Lieferstatus. Unterschreiben Sie eine neue Ratenzahlung für alte Schulden erst, wenn Ihre Beratung die Folgen geprüft hat.
Kontrollieren Sie, welche Beträge der Anbieter per Lastschrift einziehen will. Werden alte Schulden und neue Abschläge zusammengefasst, bitten Sie um eine Aufstellung. Stimmen Sie Änderungen am Zahlungsweg mit Ihrer Beratung ab, damit berechtigte laufende Zahlungen weiter erfolgen.
Für Fragen zu Ihrem Verfahren sind Insolvenzverwaltung, anerkannte Schuldnerberatung oder eine rechtsberatende Stelle zuständig. Legen Sie dort alle relevanten Schreiben vor. Ein Tarifvergleich kann diese Prüfung nicht übernehmen.
Grundversorgung bei Privatinsolvenz
Die Grundversorgung trotz Schufa kann auch während einer Privatinsolvenz infrage kommen. Nach § 36 EnWG besteht grundsätzlich eine Versorgungspflicht für Haushaltskunden. Sie entfällt aber, wenn die Belieferung wirtschaftlich unzumutbar ist. Eine Insolvenz allein bedeutet daher weder eine sichere Ablehnung noch eine garantierte Aufnahme.
Den zuständigen Grundversorger erfahren Sie beim örtlichen Netzbetreiber. Fragen Sie nach den Angaben für die Anmeldung. Haben Sie bei diesem Unternehmen bereits Schulden, lassen Sie prüfen, wie diese im Verfahren behandelt werden. Geben Sie bei der Anmeldung Ihren richtigen Namen und die korrekten Vertragsdaten an.
Unter gesetzlichen Voraussetzungen können Vorauszahlungen oder eine Kaution verlangt werden. Fragen Sie nach Grund und Höhe. Eine Kaution kommt zu den laufenden Stromkosten hinzu. Besprechen Sie mit Ihrer Beratung, ob die Forderung berechtigt und für Sie bezahlbar ist.
Eine Anmeldung in der Grundversorgung schaltet einen gesperrten Anschluss nicht automatisch frei. Kontaktieren Sie dazu den Lieferanten und gegebenenfalls den Netzbetreiber. Fragen Sie, welche Schritte für die Entsperrung noch fehlen.
Stromanbieter wechseln trotz Privatinsolvenz
Schreiben Sie den monatlichen Abschlag, bekannte Nachzahlungen und weitere geklärte Zahlungen auf. Ein Bonus am Jahresende hilft nicht dabei, die Abschläge davor zu bezahlen. Setzen Sie den erwarteten Verbrauch deshalb nicht absichtlich zu niedrig an.
Vergleichen Sie Ihren Jahresverbrauch mit der Haushalts- und Wohnsituation. Ein Umzug, elektrische Warmwasserbereitung oder eine veränderte Personenzahl können die Prognose beeinflussen. Lesen Sie den Zähler regelmäßig ab und nutzen Sie die Werte, um größere Abweichungen frühzeitig mit dem Anbieter zu besprechen. Korrigierte Abschläge sind sinnvoller als eine bewusst zu niedrige Schätzung.
Im Stromvergleich können Sie Tarife für Ihren Wohnort suchen. Der neue Anbieter kann den Antrag wegen seiner Bonitätsprüfung ablehnen. Achten Sie besonders auf Vorkasse, Kaution, Laufzeit und monatliche Kosten. Ein günstiger Tarif hilft nur, wenn Sie den Vertrag bekommen und die Zahlungen leisten können.
Prüfen Sie vor einem Wechsel den alten Vertrag und besprechen Sie nötige Schritte mit Ihrer Beratung. Beauftragen Sie nicht mehrere Anbieter gleichzeitig. Warten Sie auf eine eindeutige Zusage mit Lieferbeginn.
Mahnung oder Stromsperre während der Privatinsolvenz
Prüfen Sie, welche Rechnung angemahnt wird: ein neuer Abschlag, eine alte Forderung oder eine Jahresrechnung für mehrere Zeiträume? Leiten Sie das Schreiben rechtzeitig an Ihre Beratung oder Insolvenzverwaltung weiter. Klären Sie auch, wer dem Lieferanten antwortet.
Droht eine Stromsperre, müssen sowohl die Insolvenzregeln als auch die gesetzlichen Sperrvoraussetzungen geprüft werden. Eine Insolvenz schützt nicht pauschal vor jeder Abschaltung. Teilen Sie Ihrer Beratung den Sperrtermin mit und kontaktieren Sie parallel den Anbieter.
Teilen Sie dem Lieferanten besondere persönliche Umstände mit, wenn eine Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Gesundheit oder Leben verursachen könnte. Halten Sie hierfür erforderliche Nachweise bereit. Wenn aktuelle Zahlungen nicht tragbar sind, fragen Sie bei den zuständigen Hilfestellen nach möglichen Unterstützungen. Deren Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Notieren Sie bei Telefonaten Datum, Ansprechpartner und Vereinbarung. Weisen Sie deutlich auf Fristen oder einen Abschalttermin hin. Nur weil Ihre Beratung das Schreiben hat, ist eine nötige Antwort an den Lieferanten noch nicht automatisch erledigt.
Was gilt für Stromschulden nach der Restschuldbefreiung?
Eine erteilte Restschuldbefreiung wirkt im gesetzlichen Rahmen gegenüber Insolvenzgläubigern. Neue Stromkosten fallen weiterhin an; auch gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Ob eine bestimmte alte Rechnung erfasst ist, muss anhand der Forderung und Ihrer Verfahrensunterlagen geprüft werden.
Bewahren Sie den gerichtlichen Beschluss auf. Fordert ein Anbieter danach noch Geld, vergleichen Sie Gläubiger und Verbrauchszeitraum und lassen Sie die Forderung prüfen. Die Restschuldbefreiung garantiert Ihnen keinen neuen Stromtarif.
Achten Sie darauf, dass Angaben bei Anbietern und Auskunfteien richtig und aktuell sind. Fragen Sie bei falschen Daten nach einer Berichtigung. Ob und wann Daten gelöscht werden müssen, hängt von den jeweiligen Regeln ab.
Prüfen Sie nach dem Verfahren Tarif, Abschlag und Zahlungstermine erneut. Lesen Sie den Zähler regelmäßig ab. So können Sie früh reagieren, wenn der tatsächliche Verbrauch höher ausfällt als geplant.
