Die kurze Antwort
Strom anmelden trotz Schufa ist möglich. Kümmern Sie sich vor dem Einzug um den Vertrag, halten Sie Adresse und Zählerdaten bereit und lassen Sie sich den Lieferbeginn bestätigen. Kommt ein gewählter Tarif nicht zustande, wenden Sie sich an den örtlichen Grundversorger. Für die Grundversorgung gelten eigene gesetzliche Regeln.
Strom anmelden trotz negativer Schufa: Welche Möglichkeiten gibt es?
Ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet nicht, dass Sie in der neuen Wohnung keinen Stromvertrag bekommen können. Bei einem frei gewählten Tarif, auch Sondervertrag genannt, entscheidet der Anbieter über Ihren Antrag. Eine Absage bei einem Unternehmen ist deshalb kein Grund, die Suche aufzugeben.
Daneben gibt es die örtliche Grundversorgung. Nach § 36 EnWG muss der zuständige Grundversorger Haushaltskunden grundsätzlich beliefern. Die Pflicht hat jedoch Grenzen, etwa wenn die Belieferung wirtschaftlich unzumutbar ist. Eine Vorauszahlung kann unter den Voraussetzungen des § 14 StromGVV verlangt werden. Fragen Sie dann nach Höhe, Begründung und Zahlungsrhythmus.
Sie müssen zum Anmelden von Strom kein kostenpflichtiges „Schufa-Bereinigungsangebot“ buchen. Beginnen Sie mit den Angaben zu Ihrer neuen Wohnung und einem Tarifvergleich. Prüfen Sie, ob die monatlichen Kosten zu Ihrem Budget passen. Mehr zu den gesetzlichen Bedingungen finden Sie im Ratgeber Grundversorgung trotz Schufa.
Wann muss ich Strom beim Umzug anmelden?
Am besten beginnen Sie, sobald die neue Adresse und der Einzugstermin feststehen. Warten Sie nicht bis zum ersten Abend in der Wohnung. Bei negativer Schufa ist etwas Vorlauf besonders hilfreich: Falls ein Anbieter absagt oder Angaben fehlen, können Sie sich noch darum kümmern.
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden und an jedem Werktag möglich sein. Das verkürzt keine Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Es bedeutet auch nicht, dass jeder neue Antrag innerhalb eines Tages angenommen wird. Entscheidend bleibt der bestätigte Lieferbeginn.
Den Stromvertrag der alten Wohnung mitnehmen oder kündigen?
Ihr alter Vertrag endet nicht automatisch mit dem Auszug. Fragen Sie den Anbieter frühzeitig, ob er an der neuen Adresse weiterliefern kann. Wenn Sie kündigen möchten, beachten Sie Ihren Vertrag und die gesetzlichen Fristen.
Bei einem Sondervertrag sieht § 41b Absatz 5 EnWG für den Umzug eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist vor. Sie müssen dabei die neue Anschrift oder die Kennung der neuen Lieferstelle angeben. Das Sonderkündigungsrecht greift nicht, wenn der Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung die mögliche Weiterbelieferung am neuen Wohnort zu unveränderten Bedingungen in Textform anbietet.
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist dagegen zwei Wochen. Halten Sie in Ihren Unterlagen getrennt fest, wann die Belieferung der alten Wohnung endet und wann die der neuen beginnt. Bei zwei vorübergehend genutzten Wohnungen brauchen beide Anschlüsse eine passende Vertragsregelung.
Strom anmelden beim Einzug: Checkliste für Ihre Unterlagen
Legen Sie die Daten für die neue Wohnung bereit, bevor Sie den Antrag ausfüllen. Gerade in einem Mehrfamilienhaus lohnt es sich, die Zählerzuordnung mit Vermieter oder Hausverwaltung zu prüfen.
- Name und Lieferadresse: vollständiger Name, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer und bei Bedarf die genaue Wohnung.
- Termin: Datum der Übergabe und gewünschter Lieferbeginn. Wenn Sie schon vor dem eigentlichen Umzug renovieren, wird auch dann bereits Strom gebraucht.
- Zählernummer: die feste Kennung auf dem Stromzähler. Sie ist etwas anderes als der Zählerstand in Kilowattstunden.
- Marktlokations-ID, falls bekannt: die Kennung Ihrer Lieferstelle, kurz MaLo-ID. Verwenden Sie beim Umzug die Daten der neuen Wohnung, nicht versehentlich die der alten.
- Voraussichtlicher Jahresverbrauch: Ihre letzte Jahresabrechnung ist ein Ausgangspunkt. Berücksichtigen Sie, wenn sich Haushaltsgröße, elektrische Warmwasserbereitung oder Heizung ändern.
- Kontaktdaten und Zahlungsweise: eine erreichbare E-Mail- oder Postadresse sowie die vom Anbieter für die gewählte Zahlungsart benötigten Angaben.
Bei der Übergabe kommen der aktuelle Zählerstand und ein Foto dazu. Notieren Sie Datum und Zählernummer im Übergabeprotokoll. Speichern Sie die Unterlagen so, dass Sie sie später auch ohne Zugriff auf ein Kundenkonto finden.
Übernehmen Sie eine Nummer nicht ungeprüft von einem Aufkleber im Hausflur. Lassen Sie sich den Zähler zeigen und gleichen Sie die Angaben ab. Eine falsche Nummer kann den Antrag verzögern oder dazu führen, dass ein fremder Anschluss zugeordnet wird.
Strom für die neue Wohnung anmelden: So gehen Sie vor
- Alten Vertrag klären. Prüfen Sie zuerst, ob Sie den vorhandenen Vertrag mitnehmen. Fragen Sie nach einer Bestätigung für die neue Lieferadresse oder nach dem Enddatum des alten Vertrags.
- Tarife am neuen Wohnort vergleichen. Geben Sie im Stromvergleich die neue Postleitzahl und einen realistischen Jahresverbrauch ein. Achten Sie neben dem Preis auf Zahlungsweise, Laufzeit und Kündigungsfrist. Rechnen Sie einen Bonus nicht als Geld ein, das sofort für den Umzug zur Verfügung steht.
- Einzug richtig angeben. Wählen Sie im Antrag die Anmeldung für einen Einzug beziehungsweise Umzug, wenn diese Auswahl angeboten wird. Tragen Sie die neue Lieferstelle ein. Reichen Sie fehlende Angaben nach Rücksprache nach und vermeiden Sie mehrere gleichzeitige Bestellungen für denselben Anschluss.
- Bestätigung und Zählerstand sichern. Lesen Sie nach, zu welchem Datum der Anbieter die Lieferung bestätigt. Melden Sie bei der Übergabe den Zählerstand über den vorgesehenen Weg. Prüfen Sie danach Lieferadresse, Tarif und Abschläge in den Vertragsunterlagen.
Eine automatische Nachricht, dass Ihr Antrag eingegangen ist, ist noch keine Bestätigung des Lieferbeginns. Fragen Sie nach, wenn der Umzug näher rückt und dieser Termin noch fehlt. Bewahren Sie die Antwort zusammen mit Ihrem Antrag auf.
Erhalten Sie eine Rückfrage, antworten Sie möglichst unter derselben Vorgangsnummer. So lässt sich Ihr Anliegen zuordnen. Notieren Sie sich auch, welche Angabe Sie wann nachgereicht haben – etwa die Zählernummer nach einem Termin mit der Hausverwaltung.
Strom anmelden vergessen: Was gilt nach dem Einzug?
Sie sind bereits eingezogen, das Licht funktioniert, aber Sie haben noch keinen Stromtarif abgeschlossen? Bei einem gewöhnlichen Haushaltsanschluss kommt durch die Stromnutzung ohne anderweitigen Liefervertrag regelmäßig ein Grundversorgungsvertrag zustande. Der Strom ist also nicht kostenlos, nur weil noch kein Brief angekommen ist.
Melden Sie dem örtlichen Grundversorger die Stromnutzung unverzüglich in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Nennen Sie die Lieferadresse, den Beginn Ihrer Nutzung, die Zählernummer und den dokumentierten Anfangszählerstand. Fragen Sie nach der Vertragsbestätigung und den geltenden Preisen. Wer zuständig ist, erfahren Sie beim örtlichen Netzbetreiber.
Die nachträgliche Mitteilung an den Grundversorger und ein rückwirkender Wechsel sind zwei verschiedene Dinge. Sie müssen Ihre bisherige Nutzung melden. Sie können diese Zeit aber nicht nachträglich einem günstigeren Wunschtarif bei einem anderen Stromanbieter zuordnen lassen.
Für die Zukunft können Sie einen anderen Tarif wählen. Bei der Kündigung der Grundversorgung gilt die Zweiwochenfrist nach § 20 StromGVV. Stimmen Sie den neuen Beginn mit dem ausgewählten Anbieter ab und prüfen Sie die Abrechnung für die Zeit davor anhand Ihres Übergabeprotokolls.
Stromanmeldung wegen Schufa abgelehnt: Was können Sie tun?
Fragen Sie nach dem konkreten Grund der Absage. Es kann an der Bonität liegen, aber auch an falschen oder fehlenden Angaben. Kontrollieren Sie besonders Name, neue Adresse und Zählernummer. Eine noch ungeklärte Lieferstelle wird nicht durch einen weiteren identischen Antrag richtig.
Wurde der Antrag endgültig abgelehnt, können Sie einen anderen Anbieter anfragen. Steht der Einzug kurz bevor, klären Sie zugleich die Anmeldung beim Grundversorger. Eine Absage für einen günstigen Sondertarif eines Stadtwerks ist nicht automatisch eine Absage für dessen gesetzliche Grundversorgung. Fragen Sie ausdrücklich nach dieser Vertragsart.
Soll auch die Grundversorgung abgelehnt werden, lassen Sie sich die Begründung geben. Bei eigenen offenen Forderungen oder einer bereits gesperrten Lieferstelle kann eine gesonderte Klärung nötig sein. Die nächsten Schritte beschreibt der Ratgeber Stromanbieter abgelehnt: Was tun?
Unterschreiben Sie aus Zeitdruck keinen Vertrag, dessen erste Zahlung Sie nicht leisten können. Stellen Sie vorab gegenüber, was für Kaution, Umzug und die laufenden Stromkosten tatsächlich verfügbar ist.
Strom anmelden trotz Schulden: Was gilt für die neue Wohnung?
Eigene offene Stromrechnungen
Ein Umzug beseitigt Ihre bisherigen Stromschulden nicht. Halten Sie die Schlussrechnung der alten Wohnung und die laufenden Abschläge für die neue Wohnung auseinander. Fragen Sie bei Zahlungsproblemen nach einer tragbaren Lösung. Der Ratgeber Strom trotz Schulden erklärt, welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
Notieren Sie bei der Rückgabe der alten Wohnung ebenfalls Zählernummer, Stand und Datum. Vergleichen Sie später, ob diese Angaben zur Schlussrechnung passen. Geben Sie dem alten Anbieter eine erreichbare Anschrift, damit Rechnungen und Rückfragen Sie nach dem Umzug erreichen.
Stromschulden des Vormieters
Die Grundversorgung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Sie die Zahlungsrückstände des vorherigen Anschlussnutzers begleichen. Das regelt ausdrücklich § 2 Absatz 5 StromGVV. Belegen Sie bei einer Verwechslung, seit wann Sie die Wohnung nutzen, und legen Sie die passenden Unterlagen vor.
Ist der Anschluss bei der Übergabe schon gesperrt, lassen Sie Ursache und Wiederanschaltung mit dem zuständigen Versorger klären. Ein neuer Onlineantrag allein schaltet den Zähler nicht wieder frei. Mehr dazu steht unter Strom trotz Sperre.
