Die kurze Antwort
Der örtliche Grundversorger muss Haushaltskunden grundsätzlich mit Strom beliefern. Auch bei negativer Schufa kann deshalb eine Anmeldung möglich sein. Die Pflicht gilt aber nicht ohne Ausnahmen: Ist die Belieferung wirtschaftlich unzumutbar, kann der Anbieter ablehnen. Außerdem können Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
So finden Sie Ihren Grundversorger
Ihren Grundversorger können Sie nicht frei wählen. Zuständig ist nach § 36 EnWG grundsätzlich das Unternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der örtliche Netzbetreiber stellt fest, welches Unternehmen das ist, und veröffentlicht dessen Namen. Häufig sind es Stadtwerke, aber nicht immer.
Auf der letzten Stromrechnung finden Sie den Netzbetreiber. Suchen Sie auf seiner offiziellen Website nach dem Grundversorger für Ihre Adresse. Bleibt die Zuordnung unklar, fragen Sie dort nach. Entscheidend ist Ihre Lieferadresse, nicht die nächstgrößere Stadt.
Stromlieferant und Netzbetreiber haben unterschiedliche Aufgaben: Der Lieferant verkauft Ihnen den Strom und stellt Rechnungen. Der Netzbetreiber betreibt das örtliche Stromnetz. Ein Preisvergleich zeigt Tarife verschiedener Lieferanten, ist aber kein Verzeichnis der zuständigen Grundversorger.
Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel Lieferadresse, Zählernummer, Einzugsdatum und Zählerstand. Halten Sie auch die Marktlokations-ID bereit, falls sie auf Ihrer Rechnung steht. Diese Kennung bezeichnet Ihre Lieferstelle. Prüfen Sie die Angaben und bewahren Sie die Anmeldebestätigung auf.
Was ist die Strom-Grundversorgung?
In der Grundversorgung beziehen Haushaltskunden Strom zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen des zuständigen Anbieters. Im Strombereich betrifft das Anschlüsse in Niederspannung, wie sie in Haushalten üblich sind. Ein Sondertarif ist dagegen ein frei gewählter Vertrag mit eigenen Konditionen.
Auch ein Grundversorger kann Sondertarife verkaufen. Ein Vertrag bei den Stadtwerken ist deshalb nicht automatisch Grundversorgung. Lesen Sie die Tarifbezeichnung auf Rechnung oder Vertragsbestätigung. Davon hängen unter anderem Kündigungsfrist und Ansprüche bei einer drohenden Sperre ab.
Strom in der Grundversorgung kostet Geld: Sie zahlen Grundpreis und verbrauchte Kilowattstunden. Ob ein anderer Tarif günstiger ist, zeigt ein Vergleich mit den aktuellen Preisen und Ihrem Jahresverbrauch. Die Grundversorgung ist weder grundsätzlich der günstigste noch immer der teuerste Tarif.
Fragen Sie im Zweifel ausdrücklich nach, ob Sie zu den allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung oder in einem Sondertarif beliefert werden.
Kann der Grundversorger wegen negativer Schufa ablehnen?
Anders als bei einem Sondertarif besteht in der Grundversorgung eine gesetzliche Versorgungspflicht. § 36 EnWG nennt aber eine Grenze: Der Anbieter muss nicht liefern, wenn ihm das aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Ob das bei Ihnen zutrifft, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.
Ein Schufa-Eintrag, Schulden bei einem früheren Stromanbieter und Rückstände beim jetzigen Grundversorger können unterschiedlich bewertet werden. Wird Ihre Anmeldung abgelehnt, fragen Sie nach dem genauen Grund. Halten Sie Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege und bestehende Vereinbarungen bereit.
Haben Sie beim zuständigen Grundversorger Schulden, verschwinden diese nicht durch die Anmeldung in einem anderen Tarif. Auch falsche Angaben oder ein Vertrag auf einen fremden Namen lösen das Problem nicht. Lassen Sie bei Streit eine Verbraucherberatung oder rechtliche Beratung prüfen, ob die Ablehnung zulässig ist.
Auch in der Grundversorgung kann bei unbezahlten Rechnungen eine Stromsperre drohen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ist bereits ein Termin angekündigt, lesen Sie die Hilfe bei drohender Stromsperre und kontaktieren Sie Ihren Anbieter.
Wann darf der Grundversorger Vorkasse oder eine Kaution verlangen?
Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Grundversorger Vorauszahlungen oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Regeln stehen in der Stromgrundversorgungsverordnung. Fragen Sie nach dem Grund und danach, wie der Betrag berechnet wurde. Nicht jede Forderung ist allein deshalb zulässig, weil sie „Kaution“ heißt.
Eine Kaution sichert den Anbieter gegen Zahlungsausfälle ab. Sie bezahlt nicht automatisch den laufenden Verbrauch. § 15 StromGVV regelt, wann eine angemessene Sicherheit verlangt werden darf. Lassen Sie sich außerdem erklären, wann sie angerechnet oder zurückgezahlt wird. Für eine Kaution in Geld gelten besondere gesetzliche Regeln.
Planen Sie die Kaution zusätzlich zu den laufenden Stromkosten ein. Sie ist kein Rabatt und keine Jahresrechnung. Fragen Sie, ob die Sicherheit später entfallen kann, wenn Sie zuverlässig zahlen.
Können Sie die Vorauszahlung oder Kaution nicht aufbringen, holen Sie früh Beratung ein. Lassen Sie prüfen, ob der Betrag berechtigt ist und welche Möglichkeiten Sie haben. Der Ratgeber zu Stromschulden und Ratenzahlung hilft Ihnen, Einnahmen und offene Beträge aufzuschreiben.
Grundversorgung oder Ersatzversorgung: Was ist der Unterschied?
Ersatzversorgung kann eintreten, wenn Strom bezogen wird, der keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Sie ist in § 38 EnWG geregelt und endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn oder früher, wenn die Belieferung auf Grundlage eines Vertrags erfolgt. Der zuständige Grundversorger kann hierfür gesonderte Preise veröffentlichen.
| Grundversorgung | Ersatzversorgung |
|---|---|
| Gesetzlich geregelter Liefervertrag zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. | Gesetzliche Übergangsversorgung bei fehlender Zuordnung zu einem Liefervertrag. |
| Ordentlich grundsätzlich mit zwei Wochen Frist kündbar. | Endet durch vertragliche Belieferung, spätestens nach drei Monaten. |
| Eigene veröffentlichte Grundversorgungspreise. | Gesonderte Ersatzversorgungspreise möglich. |
Prüfen Sie in der Mitteilung des Versorgers, ob Grund- oder Ersatzversorgung gilt und welcher Preis berechnet wird. Beide können unterschiedliche Preise haben. Für bestimmte Fälle eines ausgefallenen Lieferanten enthält § 36 EnWG zusätzliche Regeln dazu, wann die Grundversorgung beginnt.
Ein zuvor gesperrter Zähler wird durch die Ersatzversorgung nicht automatisch freigeschaltet. Die Entsperrung müssen Sie gesondert mit den beteiligten Unternehmen klären.
Strompreise in der Grundversorgung und Kündigungsfrist
Der Grundversorger muss seine allgemeinen Preise und Bedingungen veröffentlichen. Vergleichen Sie den Brutto-Arbeitspreis je Kilowattstunde und den Brutto-Grundpreis pro Monat oder Jahr. Achten Sie darauf, denselben Zeitraum und dieselbe Verbrauchsmenge gegenüberzustellen. Ein scheinbar günstiger Arbeitspreis kann mit einem höheren Grundpreis verbunden sein.
So überschlagen Sie Ihre jährlichen Stromkosten: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis in Euro, dazu der jährliche Grundpreis. Steht der Arbeitspreis in Cent, teilen Sie ihn vorher durch 100. Rechnen Sie Boni getrennt. Verändern sich Verbrauch oder Preise, kann die tatsächliche Rechnung abweichen.
Die Grundversorgung können Sie nach § 20 StromGVV grundsätzlich mit zwei Wochen Frist kündigen. Prüfen Sie vorher, ob Sie tatsächlich in diesem Tarif sind. Warten Sie die Zusage des neuen Anbieters ab und stimmen Sie den Lieferbeginn mit ihm ab. Auch nach einer problemlos bezahlten Grundversorgung kann er Ihre Bonität prüfen.
Nutzen Sie den Tarifvergleich erst mit passenden Verbrauchsdaten und prüfen Sie neben dem Preis die Zahlungsweise. Die Schritte beim Anbieterwechsel erklären, welche Unterlagen und Bestätigungen dazugehören. Bestehende Rückstände oder eine Abwendungsvereinbarung müssen bei der Planung weiter berücksichtigt werden.
