Wenn Rechnungen offen sind

Strom trotz Schulden: Was jetzt möglich ist.

Haushaltsunterlagen, Taschenrechner und Ordner auf einem Küchentisch

Sie können eine Stromrechnung nicht bezahlen? Prüfen Sie zuerst den offenen Betrag und die Frist. Wichtig ist auch, ob Sie dem aktuellen oder einem früheren Anbieter Geld schulden. Wenn eine Sperre droht, sollten Sie sofort mit Ihrem Lieferanten sprechen.

Etwa 7 Minuten LesezeitStand: 23. September 2026Autor: Sven Siepmann

Die kurze Antwort

Ein neuer Stromvertrag kann trotz Schulden möglich sein. Der neue Anbieter muss Sie aber annehmen, und die alten Rechnungen bleiben offen. Klären Sie Rückstände beim aktuellen Lieferanten möglichst früh. Fragen Sie nach einer Ratenzahlung, die Sie zusätzlich zum laufenden Abschlag bezahlen können.

Stromschulden beim alten oder aktuellen Anbieter?

Schulden beim früheren Anbieter betreffen einen alten Vertrag. Zahlen Sie Ihren jetzigen Tarif pünktlich, läuft dieser zunächst unabhängig davon weiter. Anders ist es, wenn beim aktuellen Anbieter Abschläge fehlen oder eine Nachzahlung offen ist: Dann kann auch Ihre laufende Stromversorgung betroffen sein. Schulden aus anderen Verträgen können wiederum Ihre Bonität beeinflussen.

Legen Sie die letzte Jahresrechnung, Ihre Abschlagsübersicht und vorhandene Mahnungen nebeneinander. Notieren Sie Gläubiger, Kundennummer, offenen Betrag, Fälligkeit und den Zeitraum, auf den sich die Forderung bezieht. Prüfen Sie auch, ob bereits geleistete Zahlungen korrekt verbucht wurden. Eine Überweisungsbestätigung kann dabei helfen, einen bloßen Zuordnungsfehler aufzuklären.

  • Alte Stromschulden: Forderungen aus einem früheren Vertrag bleiben grundsätzlich bestehen, auch wenn ein anderer Anbieter liefert.
  • Aktuelle Stromschulden: Hier müssen Sie die laufende Versorgung und die Rückzahlung gemeinsam betrachten.
  • Andere Schulden: Sie können für die Bonität relevant sein, sind aber keine offene Stromrechnung.

Wenn ein konkreter Abschalttermin genannt ist, lesen Sie zuerst den Ratgeber zur Stromsperre. Die Suche nach einem neuen Tarif sollte die Bearbeitung dieses Schreibens nicht verzögern.

Stromrechnung zu hoch: Prüfen Sie diese Angaben

Kontrollieren Sie Zählernummer, Abrechnungszeitraum, Anfangs- und Endzählerstand sowie den angesetzten Tarif. Achten Sie darauf, ob der Verbrauch abgelesen oder geschätzt wurde. Eine Schätzung kann eine Erklärung für eine unerwartete Nachzahlung sein; sie ist allein noch kein Beleg für einen Fehler. Vergleichen Sie den verwendeten Zählerstand mit Ihren eigenen Unterlagen oder einem datierten Foto.

Prüfen Sie anschließend die Zahlungen: Sind sämtliche Abschläge berücksichtigt? Wurde bei einer Überweisung eine falsche Kundennummer verwendet? Ist eine Lastschrift zurückgegangen? Bitten Sie den Anbieter bei Unklarheiten um eine verständliche Forderungsaufstellung. So trennen Sie den eigentlichen Verbrauchsbetrag von Mahn-, Rücklastschrift- oder möglichen Sperrkosten.

Schreiben Sie dem Anbieter möglichst per E-Mail oder Brief, was an der Rechnung falsch ist, und fügen Sie Belege bei. Zahlen Sie laufende Abschläge nicht einfach gar nicht mehr. Lassen Sie bei einem Streit prüfen, welche Beträge Sie zurückhalten dürfen. Bewahren Sie Ihre Nachricht und die Antwort auf.

Eine hohe Rechnung und eine falsche Rechnung sind nicht dasselbe.

Ist die Rechnung richtig, aber zu hoch für Ihr Budget, brauchen Sie eine bezahlbare Ratenlösung. Enthält sie Fehler, müssen diese zusätzlich korrigiert werden.

Stromschulden in Raten zahlen

Rechnen Sie vor einem Ratenangebot aus, was monatlich übrig bleibt. Miete, Lebensmittel und der neue Stromabschlag müssen weiter bezahlt werden. Lassen Sie Rate, Zahlungstermine und Beginn schriftlich bestätigen. Fragen Sie ausdrücklich nach, ob damit auch eine angekündigte Sperre entfällt.

Für Haushaltskunden in der Grundversorgung gibt es nach einer Sperrandrohung besondere Regeln zur Abwendungsvereinbarung. Nach § 41g EnWG umfasst sie zinsfreie Raten für die maßgeblichen Rückstände und die weitere Belieferung unter den vereinbarten Bedingungen. Sie können das Angebot nach der Androhung anfordern. Der Grundversorger muss es dann innerhalb einer Woche übermitteln, sonst spätestens mit der konkreten Sperrankündigung.

Der gesetzliche Regelrahmen sieht abhängig von den Rückständen grundsätzlich sechs bis 18 Monate vor. Bei mehr als 300 Euro sind mindestens zwölf und höchstens 24 Monate vorgesehen. Entscheidend ist eine wirtschaftlich zumutbare Gestaltung. Die laufenden Zahlungsverpflichtungen kommen zu den Raten hinzu. Außerhalb der Grundversorgung dürfen Sie diesen speziellen Anspruch nicht pauschal voraussetzen; eine individuelle Zahlungsvereinbarung können Sie dennoch ansprechen.

Addieren Sie Abschlag, Rate und weitere fällige Kosten. Nur so sehen Sie, was Sie im Monat wirklich zahlen müssen. Eine kleine Rate hilft wenig, wenn die Gesamtsumme trotzdem zu hoch ist.

Kann ich trotz Stromschulden den Anbieter wechseln?

Ein günstigerer Tarif kann Ihre künftigen Stromkosten senken. Schulden beim alten Anbieter verschwinden dadurch nicht. Auch der neue Anbieter kann Ihre Bonität prüfen und den Antrag ablehnen. Verlassen Sie sich deshalb erst auf den Wechsel, wenn er Ihnen den Vertrag und den Lieferbeginn bestätigt hat.

Prüfen Sie, ob Ihr jetziger Vertrag noch läuft oder bereits gekündigt wurde. Wenn eine Sperre angekündigt ist, kontaktieren Sie zusätzlich den bisherigen Anbieter. Ein neuer Wechselauftrag bedeutet nicht, dass der Sperrtermin abgesagt wurde.

Im Stromvergleich können Sie verfügbare Angebote anhand Ihrer Postleitzahl und Ihres Verbrauchs ansehen. Prüfen Sie besonders den Jahrespreis ohne einmalige Boni, die Höhe der Abschläge, Laufzeit und Zahlungsweise. Bei knappem Budget kann ein planbarer monatlicher Betrag wichtiger sein als ein hoher Bonus am Ende des ersten Vertragsjahres.

Kündigen Sie nicht allein in der Hoffnung auf einen neuen Vertrag. Stimmen Sie den Wechsel mit dem neuen Anbieter ab und warten Sie auf seine Zusage. Die Rückzahlung beim alten Anbieter läuft davon getrennt weiter.

Wer hilft, wenn ich die Stromrechnung nicht zahlen kann?

Reicht Ihr Geld weder für die Nachzahlung noch für Raten, holen Sie früh Hilfe. Eine anerkannte Schuldnerberatung prüft mit Ihnen Einnahmen und Schulden. Bei Fragen zur Rechnung oder zum Vertrag hilft die Verbraucherzentrale. Droht eine Stromsperre, können auch Jobcenter, Sozialamt oder örtliche Hilfsstellen zuständig sein.

Jobcenter oder Sozialamt können Energieschulden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Das geschieht häufig als Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Eine Zusage gibt es nicht automatisch. Legen Sie Rechnung, Mahnungen und Einkommensnachweise vor und weisen Sie auf einen angekündigten Sperrtermin hin. Lassen Sie den Eingang Ihres Antrags bestätigen.

  • Aktuelle Rechnung und vollständige Forderungsaufstellung.
  • Mahnungen, Sperrandrohung und konkrete Terminankündigung.
  • Einkommens- und Leistungsnachweise sowie notwendige Ausgaben.
  • Bisherige Zahlungsnachweise und Schriftwechsel.
  • Ein bereits erhaltenes Angebot zur Abwendungsvereinbarung.

Ihr Antrag auf Hilfe stoppt die Sperre nicht automatisch. Informieren Sie den Lieferanten und lassen Sie sich bestätigen, ob er den Termin verschiebt oder absagt.

So vermeiden Sie neue Stromschulden

Prüfen Sie, ob Ihr Abschlag zum tatsächlichen Verbrauch passt. Ein niedriger Abschlag ist kein Rabatt. Fehlt am Jahresende Geld, müssen Sie nachzahlen. Kontrollieren Sie den Abschlag besonders nach einem Umzug, einem Tarifwechsel oder wenn sich die Zahl der Personen im Haushalt ändert.

Notieren Sie regelmäßig den Zählerstand und bewahren Sie die Werte mit Datum auf. Dadurch erkennen Sie Veränderungen früher und können bei einer Abrechnung nachvollziehen, ob der Verbrauch plausibel ist. Bei elektrischer Warmwasserbereitung, einer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung gelten andere Verbrauchsbedingungen als bei einem Haushalt, der Strom überwiegend für Geräte und Beleuchtung nutzt.

Wird der Abschlag kurz vor Ihrem Gehalt fällig, fragen Sie den Anbieter nach einem anderen Zahlungstermin. Ändern Sie den Termin nicht ohne Absprache. Wenn Sie eine vereinbarte Rate nicht schaffen, melden Sie sich vor der Fälligkeit und besprechen Sie eine Anpassung.

Läuft bereits eine Privatinsolvenz oder ist sie geplant, sprechen Sie über alte Stromschulden zuerst mit Ihrer Schuldnerberatung oder Insolvenzverwaltung. Zusätzliche Zahlungszusagen müssen zum Verfahren und zu Ihrem Budget passen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu Strom trotz Schulden

Sind Stromschulden automatisch ein Schufa-Eintrag?

Nein. Eine offene Stromrechnung wird nicht automatisch als Schufa-Eintrag gespeichert. Für eine Meldung gelten eigene Voraussetzungen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie beim Anbieter nach und prüfen Sie Ihre Daten bei der beteiligten Auskunftei.

Verschwinden Schulden beim alten Anbieter durch den Wechsel?

Nein. Die alten Schulden bleiben bestehen. Der neue Vertrag betrifft nur die künftige Stromlieferung. Bewahren Sie Schlussrechnung, Zahlungsbelege und Ratenvereinbarungen deshalb auch nach dem Wechsel auf.

Muss jeder Stromanbieter eine Ratenzahlung anbieten?

In der Grundversorgung gibt es nach einer Sperrandrohung unter den Voraussetzungen des § 41g EnWG einen Anspruch auf das Angebot einer Abwendungsvereinbarung. Bei einem Sondertarif gilt dieser Anspruch nicht. Fragen Sie dort nach einer freiwilligen Ratenzahlung.

Soll ich zuerst die Rate oder den neuen Abschlag zahlen?

Rate und laufender Abschlag müssen nach der Vereinbarung bezahlt werden. Reicht das Geld nicht für beides, kontaktieren Sie den Anbieter und Ihre Schuldnerberatung. Lassen Sie gemeinsam prüfen, wie die Zahlungen geregelt werden können.

Kann die Grundversorgung wegen alter Schulden abgelehnt werden?

Das kann im Einzelfall möglich sein. Die Versorgungspflicht entfällt, wenn die Belieferung wirtschaftlich unzumutbar ist. Schulden beim zuständigen Grundversorger können dabei eine Rolle spielen. Lassen Sie sich eine Ablehnung begründen und bei Bedarf beraten.

Ist ein Kredit für die Nachzahlung sinnvoll?

Ein Kredit verursacht neue Kosten und weitere Raten. Prüfen Sie zuerst, ob die Rechnung stimmt und ob eine Ratenzahlung oder staatliche Hilfe infrage kommt. Eine Schuldnerberatung kann mit Ihnen rechnen, welche Lösung bezahlbar ist.

Was gilt, wenn ich die Forderung bestreite?

Teilen Sie dem Anbieter den konkreten Fehler mit und legen Sie Belege bei. Bestimmte rechtzeitig und begründet bestrittene Forderungen dürfen bei den Sperrvoraussetzungen nicht mitgerechnet werden. Ein Widerspruch allein hebt aber nicht jede Zahlungspflicht oder Sperrgefahr auf.

Kann ich Stromschulden online vergleichen lassen?

Nein. Der Vergleichsrechner zeigt Stromtarife. Er regelt keine Schulden, Ratenzahlungen oder Entsperrungen. Besprechen Sie offene Rechnungen direkt mit dem Anbieter und holen Sie bei Bedarf Unterstützung.

Quellen und Prüfstand

Dieser Ratgeber gilt für Stromanschlüsse in Deutschland. Quellen zuletzt geprüft am 23. September 2026. Für Ihren Vertrag sind die aktuellen Unterlagen und gesetzlichen Regeln entscheidend. Eine persönliche Rechts- oder Schuldnerberatung bieten wir nicht an.