Die kurze Antwort
Ein neuer Stromvertrag kann trotz Schulden möglich sein. Der neue Anbieter muss Sie aber annehmen, und die alten Rechnungen bleiben offen. Klären Sie Rückstände beim aktuellen Lieferanten möglichst früh. Fragen Sie nach einer Ratenzahlung, die Sie zusätzlich zum laufenden Abschlag bezahlen können.
Stromschulden beim alten oder aktuellen Anbieter?
Schulden beim früheren Anbieter betreffen einen alten Vertrag. Zahlen Sie Ihren jetzigen Tarif pünktlich, läuft dieser zunächst unabhängig davon weiter. Anders ist es, wenn beim aktuellen Anbieter Abschläge fehlen oder eine Nachzahlung offen ist: Dann kann auch Ihre laufende Stromversorgung betroffen sein. Schulden aus anderen Verträgen können wiederum Ihre Bonität beeinflussen.
Legen Sie die letzte Jahresrechnung, Ihre Abschlagsübersicht und vorhandene Mahnungen nebeneinander. Notieren Sie Gläubiger, Kundennummer, offenen Betrag, Fälligkeit und den Zeitraum, auf den sich die Forderung bezieht. Prüfen Sie auch, ob bereits geleistete Zahlungen korrekt verbucht wurden. Eine Überweisungsbestätigung kann dabei helfen, einen bloßen Zuordnungsfehler aufzuklären.
- Alte Stromschulden: Forderungen aus einem früheren Vertrag bleiben grundsätzlich bestehen, auch wenn ein anderer Anbieter liefert.
- Aktuelle Stromschulden: Hier müssen Sie die laufende Versorgung und die Rückzahlung gemeinsam betrachten.
- Andere Schulden: Sie können für die Bonität relevant sein, sind aber keine offene Stromrechnung.
Wenn ein konkreter Abschalttermin genannt ist, lesen Sie zuerst den Ratgeber zur Stromsperre. Die Suche nach einem neuen Tarif sollte die Bearbeitung dieses Schreibens nicht verzögern.
Stromrechnung zu hoch: Prüfen Sie diese Angaben
Kontrollieren Sie Zählernummer, Abrechnungszeitraum, Anfangs- und Endzählerstand sowie den angesetzten Tarif. Achten Sie darauf, ob der Verbrauch abgelesen oder geschätzt wurde. Eine Schätzung kann eine Erklärung für eine unerwartete Nachzahlung sein; sie ist allein noch kein Beleg für einen Fehler. Vergleichen Sie den verwendeten Zählerstand mit Ihren eigenen Unterlagen oder einem datierten Foto.
Prüfen Sie anschließend die Zahlungen: Sind sämtliche Abschläge berücksichtigt? Wurde bei einer Überweisung eine falsche Kundennummer verwendet? Ist eine Lastschrift zurückgegangen? Bitten Sie den Anbieter bei Unklarheiten um eine verständliche Forderungsaufstellung. So trennen Sie den eigentlichen Verbrauchsbetrag von Mahn-, Rücklastschrift- oder möglichen Sperrkosten.
Schreiben Sie dem Anbieter möglichst per E-Mail oder Brief, was an der Rechnung falsch ist, und fügen Sie Belege bei. Zahlen Sie laufende Abschläge nicht einfach gar nicht mehr. Lassen Sie bei einem Streit prüfen, welche Beträge Sie zurückhalten dürfen. Bewahren Sie Ihre Nachricht und die Antwort auf.
Ist die Rechnung richtig, aber zu hoch für Ihr Budget, brauchen Sie eine bezahlbare Ratenlösung. Enthält sie Fehler, müssen diese zusätzlich korrigiert werden.
Stromschulden in Raten zahlen
Rechnen Sie vor einem Ratenangebot aus, was monatlich übrig bleibt. Miete, Lebensmittel und der neue Stromabschlag müssen weiter bezahlt werden. Lassen Sie Rate, Zahlungstermine und Beginn schriftlich bestätigen. Fragen Sie ausdrücklich nach, ob damit auch eine angekündigte Sperre entfällt.
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung gibt es nach einer Sperrandrohung besondere Regeln zur Abwendungsvereinbarung. Nach § 41g EnWG umfasst sie zinsfreie Raten für die maßgeblichen Rückstände und die weitere Belieferung unter den vereinbarten Bedingungen. Sie können das Angebot nach der Androhung anfordern. Der Grundversorger muss es dann innerhalb einer Woche übermitteln, sonst spätestens mit der konkreten Sperrankündigung.
Der gesetzliche Regelrahmen sieht abhängig von den Rückständen grundsätzlich sechs bis 18 Monate vor. Bei mehr als 300 Euro sind mindestens zwölf und höchstens 24 Monate vorgesehen. Entscheidend ist eine wirtschaftlich zumutbare Gestaltung. Die laufenden Zahlungsverpflichtungen kommen zu den Raten hinzu. Außerhalb der Grundversorgung dürfen Sie diesen speziellen Anspruch nicht pauschal voraussetzen; eine individuelle Zahlungsvereinbarung können Sie dennoch ansprechen.
Addieren Sie Abschlag, Rate und weitere fällige Kosten. Nur so sehen Sie, was Sie im Monat wirklich zahlen müssen. Eine kleine Rate hilft wenig, wenn die Gesamtsumme trotzdem zu hoch ist.
Kann ich trotz Stromschulden den Anbieter wechseln?
Ein günstigerer Tarif kann Ihre künftigen Stromkosten senken. Schulden beim alten Anbieter verschwinden dadurch nicht. Auch der neue Anbieter kann Ihre Bonität prüfen und den Antrag ablehnen. Verlassen Sie sich deshalb erst auf den Wechsel, wenn er Ihnen den Vertrag und den Lieferbeginn bestätigt hat.
Prüfen Sie, ob Ihr jetziger Vertrag noch läuft oder bereits gekündigt wurde. Wenn eine Sperre angekündigt ist, kontaktieren Sie zusätzlich den bisherigen Anbieter. Ein neuer Wechselauftrag bedeutet nicht, dass der Sperrtermin abgesagt wurde.
Im Stromvergleich können Sie verfügbare Angebote anhand Ihrer Postleitzahl und Ihres Verbrauchs ansehen. Prüfen Sie besonders den Jahrespreis ohne einmalige Boni, die Höhe der Abschläge, Laufzeit und Zahlungsweise. Bei knappem Budget kann ein planbarer monatlicher Betrag wichtiger sein als ein hoher Bonus am Ende des ersten Vertragsjahres.
Kündigen Sie nicht allein in der Hoffnung auf einen neuen Vertrag. Stimmen Sie den Wechsel mit dem neuen Anbieter ab und warten Sie auf seine Zusage. Die Rückzahlung beim alten Anbieter läuft davon getrennt weiter.
Wer hilft, wenn ich die Stromrechnung nicht zahlen kann?
Reicht Ihr Geld weder für die Nachzahlung noch für Raten, holen Sie früh Hilfe. Eine anerkannte Schuldnerberatung prüft mit Ihnen Einnahmen und Schulden. Bei Fragen zur Rechnung oder zum Vertrag hilft die Verbraucherzentrale. Droht eine Stromsperre, können auch Jobcenter, Sozialamt oder örtliche Hilfsstellen zuständig sein.
Jobcenter oder Sozialamt können Energieschulden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Das geschieht häufig als Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Eine Zusage gibt es nicht automatisch. Legen Sie Rechnung, Mahnungen und Einkommensnachweise vor und weisen Sie auf einen angekündigten Sperrtermin hin. Lassen Sie den Eingang Ihres Antrags bestätigen.
- Aktuelle Rechnung und vollständige Forderungsaufstellung.
- Mahnungen, Sperrandrohung und konkrete Terminankündigung.
- Einkommens- und Leistungsnachweise sowie notwendige Ausgaben.
- Bisherige Zahlungsnachweise und Schriftwechsel.
- Ein bereits erhaltenes Angebot zur Abwendungsvereinbarung.
Ihr Antrag auf Hilfe stoppt die Sperre nicht automatisch. Informieren Sie den Lieferanten und lassen Sie sich bestätigen, ob er den Termin verschiebt oder absagt.
So vermeiden Sie neue Stromschulden
Prüfen Sie, ob Ihr Abschlag zum tatsächlichen Verbrauch passt. Ein niedriger Abschlag ist kein Rabatt. Fehlt am Jahresende Geld, müssen Sie nachzahlen. Kontrollieren Sie den Abschlag besonders nach einem Umzug, einem Tarifwechsel oder wenn sich die Zahl der Personen im Haushalt ändert.
Notieren Sie regelmäßig den Zählerstand und bewahren Sie die Werte mit Datum auf. Dadurch erkennen Sie Veränderungen früher und können bei einer Abrechnung nachvollziehen, ob der Verbrauch plausibel ist. Bei elektrischer Warmwasserbereitung, einer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung gelten andere Verbrauchsbedingungen als bei einem Haushalt, der Strom überwiegend für Geräte und Beleuchtung nutzt.
Wird der Abschlag kurz vor Ihrem Gehalt fällig, fragen Sie den Anbieter nach einem anderen Zahlungstermin. Ändern Sie den Termin nicht ohne Absprache. Wenn Sie eine vereinbarte Rate nicht schaffen, melden Sie sich vor der Fälligkeit und besprechen Sie eine Anpassung.
Läuft bereits eine Privatinsolvenz oder ist sie geplant, sprechen Sie über alte Stromschulden zuerst mit Ihrer Schuldnerberatung oder Insolvenzverwaltung. Zusätzliche Zahlungszusagen müssen zum Verfahren und zu Ihrem Budget passen.
